In Augsburg sorgte kürzlich ein Fall für Aufsehen, bei dem ein Mann von der Polizei auf einem getunten E-Bike erwischt wurde. Mit einem eingebauten Speedchip pimpte der 59-jährige Duncan W. sein Pedelec auf eine mögliche Geschwindigkeit von 99,9 km/h Spitze, und überschritt damit deutlich die gesetzlich erlaubten Höchstgeschwindigkeiten für ein derartiges Gefährt.
Und so kam es dann, dass der Rad-Raser von der Polizei gestoppt wurde und sich nun wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und dem Gebrauch eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherung vor dem Augsburger Gericht verantworten muss.
Aufgefallen war Duncan W. den Beamten erstmals an einer Tankstelle in Augsburg, nachdem er ohne sichtlichen Anstrengungen in einem irren Tempo an ihnen vorbeigezischt war. Die Polizisten setzen ihm nach gaben ihm schließlich mit Tempo 45 auf dem Tacho zu verstehen, dass er für eine Kontrolle anhalten solle.
In der Anklage heißt es laut der „Bild“: „Das Pedelec fuhr aufgrund eines eingebauten Speedchips bis zu 99,9 km/h, weswegen eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.“ Einen solchen Chip bekommt man für rund 300 Euro und muss ihn dann nur noch im Motor des E-Bikes einbauen.
Doch nur, weil damit bis zu 99 km/h möglich sind, ist es einem Sprecher des Augsburger Amtsgerichts zufolge wohl kaum realistisch, dass W. auch mit dieser Höchstgeschwindigkeit durch die Stadt gerast ist. Dazu müsse der Fahrradfahrer immer noch eine Tretleistung erbringen, die dem Angeklagten nicht zuzutrauen sei.
Dennoch: Da er mit seinem Pedelec die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h locker übertroffen hat, ist dieses nicht mehr als Fahrrad sondern als Kleinkraftrad zu bewerten – und für ein solches bedarf es entweder eines Führerscheins der Klasse M, welcher bis 45 km/h gilt, oder der Klasse A1, mit der man bis zu 80 km/h schnell sein darf. Darüber hinaus ist in diesem Fall, wie bei einem Moped auch, eine Versicherung nebst Kennzeichen Pflicht.
Vor Gericht wehrte er sich mit dem Argument, dass Radfahrer doch ebenfalls Geschwindigkeiten von 40 km/h erreichen könnten, ohne dazu einen Führerschein zu benötigen. Der Richter entgegnete darauf jedoch, dass bei einem Fahrrad die Geschwindigkeit durch eigene Tretleistung erzielt werden muss und dass 40 km/h nicht dauerhaft aufrechterhalten werden können – im Gegensatz zu einem E-Bike.
Erschwerend für den Angeklagten kam hinzu, dass er auch noch alkoholisiert unterwegs gewesen war. Bei der Kontrolle maßen die Beamten einen Promillewert von 0,9 – zu hoch für ein Kleinkraftrad, wo eine Obergrenze von 0,5 Promille gilt. Bei Fahrrädern hingegen begeht man erst ab 1,6 Promille eine Straftat.
Mit insgesamt 21 Voreintragungen, unter anderem wegen Fahrens ohne Führerschein und Körperverletzung, ist Duncan W. den Behörden zudem nicht unbekannt und wurde nun zu drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus muss er einen Alkohol-Entzug absolvieren.
Sein E-Bike erhielt er übrigens zurück, dies jedoch ohne den leistungsstarken Speedchip.
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