Die EU-Länder haben in Brüssel kürzlich eine Verordnung verabschiedet, die Überweisungen innerhalb der Eurozone deutlich beschleunigen soll. Diese soll im April und nach einer Übergangszeit von 18 Monaten voraussichtlich im Herbst 2025 Inkrafttreten und künftig dafür sorgen, dass Überweisungen in der gesamten Eurozone nicht länger als zehn Sekunden in Anspruch nehmen – und das unabhängig von Tages- oder Geschäftszeiten und grenzüberschreitend innerhalb der EU.

Das als „Instant Payments“ bezeichnete System hat den Zweck, finanzielle Transaktionen für Privatpersonen und Unternehmen effizienter zu gestalten. Dazu gehört neben der beschleunigten Überweisung auch, dass zusätzliche Gebühren, wie sie bislang meist für den sogenannten Expressversand anfallen, in sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union untersagt werden.

Derzeit erheben viele Finanzinstitute Gebühren für Überweisungen innerhalb der Eurozone. Soll es besonders schnell gehen, werden für Eilüberweisungen oft dann sogar doppelt so hohe Kosten berechnet. Diese Praxis soll mit der neuen EU-Verordnung nun aber ein Ende haben, nachdem Expressüberweisungen künftig der Standard sein und zu denselben Konditionen wie herkömmliche Überweisungen angeboten werden sollen.

Kostenfrage

Die EU fordert von den Mitgliedstaaten, den Express-Service möglichst kostengünstig zu gestalten, ob das so einfach umzusetzen sein wird, ist jedoch fraglich. Immerhin fallen beispielsweise hierzulande oftmals schon für Standardüberweisungen Gebühren an, wenn man etwa den Schalter in einer Filiale oder einen Geldautomaten nutzt. Einen kostenlosen Geldtransfer sieht der neue Beschluss nicht vor – auch nicht für das Online-Banking.

Von daher dürften wohl mindestens die Zusatzkosten am Schalter und am Automaten erhalten bleiben. Dafür sieht die neue Regelung allerdings vor, dass alle zusätzlichen Kosten für Eilüberweisungen nicht höher sein dürfen als die für Standardüberweisungen.

Dem „Fokus“ zufolge betrifft die neue Regelung aber nicht nur Banküberweisungen, sondern auch digitale Zahlungsdienstleister wie etwa PayPal. Auch dort müssen Nutzer aktuell noch eine Sondergebühr von anteilig ein Prozent zahlen, wenn sie Geld innerhalb weniger Minuten überweisen wollen. Wer den kostenlosen Transfer wählt, muss hingegen zwischen einem und drei Werktagen warten – und da sind Wochenenden und eventuelle Feiertage noch nicht mit eingerechnet.

Mehr Sicherheit

Im Zuge der neuen Verordnung möchte die EU außerdem die Sicherheit des digitalen Zahlungsverkehrs verbessern. Zahlungsanbieter werden von daher verpflichtet, den Namen und die IBAN des Empfängers zu prüfen und bei Unstimmigkeiten den Zahler direkt zu informieren, um etwaigen Betrugsversuchen zuvorzukommen. „Dadurch“, so heißt es vonseiten der Pressestelle, „erfolgt eine Stärkung des Vertrauens in Überweisungen.“

Aktuell ist es für Verbraucherinnen und Verbraucher nämlich sehr schwer, falsch überwiesenes Geld, etwa im Falle eines kleinen Zahlendrehers, zurückzuerhalten, da Banken im Zuge der Einführung des SEPA-Verfahrens nicht zu einer Überprüfung der Daten verpflichtet wurden.

Quelle: focus.de