Die Verantwortlichen bei der ARD planen offenbar eine grundlegende Veränderung der Nachrichtensendung Tagesschau. Wie aus übereinstimmenden Medienberichten hervorgeht, soll nach einer Idee der Programmdirektion in München die Dauer der 20-Uhr-Ausgabe von bislang 15 auf künftig 30 Minuten verlängert werden.

Weiter heißt es, dass entsprechende Testsendungen bereits produziert worden seien. Die treibende Kraft hinter den Überlegungen ist laut dem Branchendienst „DWDL“ die ARD-Programmdirektorin Christine Strobl.

Eine offizielle Bestätigung zu den aktuellen Gerüchten gab es bislang allerdings noch nicht. Strobl selbst teilte auf Anfrage lediglich mit, dass man sich „zu programmstrategischen Überlegungen sowie redaktionellen Planungen und internen Abstimmungsprozessen grundsätzlich nicht öffentlich äußert“.

Pläne stoßen auf Kritik

Entsprechende Vorschläge soll Strobl bereits im Vorjahr in die Runde der Intendanten eingebracht haben. Damals seien diese jedoch auf heftigen Widerstand gestoßen. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) habe laut „DWDL“ sogar angedroht, im Falle einer Verlängerung der Tagesschau das Abendprogramm eigenständig um 20.15 Uhr zu starten – notfalls auch mitten in der laufenden Nachrichtensendung.

Die Diskussionen innerhalb der ARD stoßen aber nicht nur intern auf Kritik. In dem Bericht wird ein hochrangiger ARD-Mitarbeiter mit der Einschätzung zitiert, es handle sich bei den Plänen um eine „kurzsichtige Machtdemonstration“ seitens der Münchner Direktion, die zudem „zur Unzeit“ komme. Fürsprecher innerhalb des Senderverbunds betonen dagegen das Ziel, mit einer Verlängerung die Informationskompetenz der ARD zu stärken.

WDR-Programmdirektor Jörg Schönenborn äußerte sich im Deutschlandfunk beispielsweise grundsätzlich offen gegenüber der Idee. Er erklärte: „Wir werden uns das anschauen. Der Vorteil ist, dass ich mehr Informationen bekomme, dass ich mich als Durchschnittszuschauer stärker wiederfinden kann. Der Nachteil ist, dass ich mehr Zeit investieren muss. Und diese Abwägung müssen wir treffen.“

Alternativen und der Staatsvertrag

Angeblich liegen auch mögliche Alternativen zur regelmäßigen Verdopplung der Sendezeit auf dem Tisch. Dazu zählt etwa eine gelegentliche Ausweitung der Sendung zu besonderen Anlässen – ein Konzept, das bisher durch Formate wie den Brennpunkt abgedeckt wird. Denkbar sei auch, die verlängerte Nachrichtensendung nur einmal pro Woche – etwa montags – zu senden, um die Ereignisse des Wochenendes umfassend aufzuarbeiten.

Einer kurzfristigen Umsetzung der Pläne steht jedoch der ARD-Staatsvertrag im Weg. Laut Paragraf 3 ist die ARD verpflichtet, sich bei grundlegenden Programmänderungen mit dem ZDF abzustimmen. Eine alleinige Entscheidung ist damit ausgeschlossen.

Hinzu kommt, dass auch in Nachbarländern wie Österreich (ORF) und der Schweiz (SRF) gleichfalls um 20 Uhr Nachrichtensendungen mit 15 Minuten Länge ausgestrahlt werden. Ob sich diese Sender einem geänderten Konzept der ARD anpassen würden, ist offen.

Weiter heißt es, dass entsprechende Testsendungen bereits produziert worden seien. Die treibende Kraft hinter den Überlegungen ist laut dem Branchendienst „DWDL“ die ARD-Programmdirektorin Christine Strobl.

Eine offizielle Bestätigung zu den aktuellen Gerüchten gab es bislang allerdings noch nicht. Strobl selbst teilte auf Anfrage lediglich mit, dass man sich „zu programmstrategischen Überlegungen sowie redaktionellen Planungen und internen Abstimmungsprozessen grundsätzlich nicht öffentlich äußert“.

Pläne stoßen auf Kritik

Entsprechende Vorschläge soll Strobl bereits im Vorjahr in die Runde der Intendanten eingebracht haben. Damals seien diese jedoch auf heftigen Widerstand gestoßen. Der Westdeutsche Rundfunk (WDR) habe laut „DWDL“ sogar angedroht, im Falle einer Verlängerung der Tagesschau das Abendprogramm eigenständig um 20.15 Uhr zu starten – notfalls auch mitten in der laufenden Nachrichtensendung.

Die Diskussionen innerhalb der ARD stoßen aber nicht nur intern auf Kritik. In dem Bericht wird ein hochrangiger ARD-Mitarbeiter mit der Einschätzung zitiert, es handle sich bei den Plänen um eine „kurzsichtige Machtdemonstration“ seitens der Münchner Direktion, die zudem „zur Unzeit“ komme. Fürsprecher innerhalb des Senderverbunds betonen dagegen das Ziel, mit einer Verlängerung die Informationskompetenz der ARD zu stärken.

WDR-Programmdirektor Jörg Schönenborn äußerte sich im Deutschlandfunk beispielsweise grundsätzlich offen gegenüber der Idee. Er erklärte: „Wir werden uns das anschauen. Der Vorteil ist, dass ich mehr Informationen bekomme, dass ich mich als Durchschnittszuschauer stärker wiederfinden kann. Der Nachteil ist, dass ich mehr Zeit investieren muss. Und diese Abwägung müssen wir treffen.“

Alternativen und der Staatsvertrag

Angeblich liegen auch mögliche Alternativen zur regelmäßigen Verdopplung der Sendezeit auf dem Tisch. Dazu zählt etwa eine gelegentliche Ausweitung der Sendung zu besonderen Anlässen – ein Konzept, das bisher durch Formate wie den Brennpunkt abgedeckt wird. Denkbar sei auch, die verlängerte Nachrichtensendung nur einmal pro Woche – etwa montags – zu senden, um die Ereignisse des Wochenendes umfassend aufzuarbeiten.

Einer kurzfristigen Umsetzung der Pläne steht jedoch der ARD-Staatsvertrag im Weg. Laut Paragraf 3 ist die ARD verpflichtet, sich bei grundlegenden Programmänderungen mit dem ZDF abzustimmen. Eine alleinige Entscheidung ist damit ausgeschlossen.

Hinzu kommt, dass auch in Nachbarländern wie Österreich (ORF) und der Schweiz (SRF) gleichfalls um 20 Uhr Nachrichtensendungen mit 15 Minuten Länge ausgestrahlt werden. Ob sich diese Sender einem geänderten Konzept der ARD anpassen würden, ist offen.

Quelle: t-online.de