Die Fitnesskette McFit zählt mit über 160 Studios zu den beliebtesten Gyms in Deutschland. Das mag nicht zuletzt an den günstigen Preisen für eine Mitgliedschaft liegen, die alleine schon durch den Namen suggeriert werden. Tatsächlich schneidet McFit im bundesweiten Kostenvergleich recht gut ab und das wird vorerst wohl auch so bleiben, denn einer Preiserhöhung wurde gerichtlich nun ein Riegel vorgeschoben: diese sei nämlich schlicht illegal.

McFit hatte die Preiserhöhung im April 2022 nämlich eingeführt, ohne seine Kundschaft im Vorfeld ausreichend darüber zu informieren oder in rechtlich angemessener Form die dazu nötige Zustimmung einzuholen. Stattdessen wollte man tricksen und die Mitglieder ihr Einverständnis dadurch geben lassen, dass diese ganz einfach durch das Drehkreuz am Eingang gehen.

Illegale Praxis

Via Mail und über Aushänge ließ das Unternehmen verlautbaren: „Für deine Zustimmung kannst Du ganz unkompliziert unser Drehkreuz passieren.“ Da man für den Eintritt ins Studio zwangsläufig durch das Drehkreuz muss, blieb Mitgliedern von daher vermeintlich keine andere Wahl, als die höheren Beiträge zu akzeptieren.

Doch das stimmt so nicht, denn einerseits muss im Falle eines laufenden Vertrages eine Zustimmung zu einer Preiserhöhung explizit eingeholt werden und andererseits haben Kunden durch ihren Vertrag ein verbrieftes Nutzungsrecht für das sie immerhin ja auch bezahlt haben.

Das sieht auch das Landgericht Bamberg so und hat nach einer Klage des Bundesverbandes der Verbaucherzentralen nun geurteilt, dass eine derart aggressive Praxis nicht rechtens sei und die RSG Group GmbH als Betreiber der Fitnesskette mit ihrer Kundschaft nicht so umgehen darf.

Nicht der erste Fall

Zuvor hatte sich schon das Billig-Gym Clever fit an einer ähnlichen Aktion versucht. Vor drei Jahren wollte man dort ebenfalls mit der Drehkreuz-Idee einen Preisaufschlag von bis zu 54 Prozent durchsetzen, am 26.9.2022 untersagte das Landgericht Augsburg aber auch dieses Vorgehen per einstweiliger Verfügung. Ein endgültiges Urteil steht bis heute allerdings noch aus.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen erklärt, dass durch den Drehkreuz-Trick eine Zwangssituation geschaffen werde, die Mitglieder auf unzulässige Weise unter Druck setze, der Preiserhöhung ihre vermeintliche Zustimmung zu erteilen. Von daher seien die Preiserhöhungen unwirksam, diese Praxis stelle außerdem ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar.